Murauer bei der Flüchtlings-INFORMATIONSVERANSTALTUNG „DURCHGRIFFSRECHT DES BUNDES“

im KULTURZENTRUM Kalwang 

In den letzten Tagen wurde in den Medien intensiv über ein Bundesverfassungsgesetz zur Unterbringung und Aufteilung von von hilfs- und schutzbedürftigen Flüchtlingen berichtet. Mit einem „Durchgriffsrecht des Bundes“ soll dieser die Möglichkeit erhalten, auf eigenen Liegenschaften Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.

Der entsprechende Gesetzesentwurf wurde im Rahmen einer Sondersitzung des Nationalrates als Antrag eingebracht, eine Beschlussfassung ist für 23. September vorgesehen.

Über die konkreten Inhalte dieses Gesetzes und allfällige Auswirkungen auf die Steiermark, deren Bezirke und Gemeinden informierte Klubobmann NRAbg. Dr. Reinhold LOPATKA.

 

Murauer Delegation mit Klubobmann und Präsidentin