Seniorenbund St. Blasen – Vortrag „Erbrecht neu“

Diesen interessanten Vortrag gestaltete Herr Mag. W. Buchegger (ehem. Gerichtsvorsteher und Richter). Für die Organisation dieser Veranstaltung am 26. April 2017 zeichnete Frau G. Kalcher, im Gasthaus Kirchmoar in St. Blasen, verantwortlich. Zahlreiche Zuhörer fanden sich ein.

Im Allgemeinen beschäftigen sich Menschen, die mitten im Leben stehen, nicht mit dem Tod und demzufolge auch nicht mit den Folgen, bzw. im Vorfeld mit diesbezüglichen Regelungen.

Schon in der Einleitung zeigte der Referent auf, dass bspw. 50% aller Österreicher kein Testament haben, wobei doch jährlich rund 20 Milliarden Euro in die Verlassenschaft gehen und die Tendenz steigend ist.

 

 

Im weiteren Verlauf wurde auf die seit 1.1.2017 geltenden Neuerungen im Erbrecht hingewiesen. Speziell ging Buchegger auf das testamentarische und gesetzliche Erbrecht unter Beachtung des Pflichtteilrechtes ein. Hinsichtlich der Testamentsformen verwies er insbesondere auf eigenhändige und fremdhändige Testamente. Fremdhändige Testamente sollten in Folge von Formschriften besser von einem Profi (Notar, Rechtsanwalt) errichtet werden, währenddessen eigenhändige selbstgeschrieben und unterschrieben werden müssen. Bei eigenhändigen sind Nachträge jederzeit möglich, diese müssen aber ebenfalls unterschrieben werden. Ist kein Testament vorhanden, greift die gesetzliche Erbfolge, die in Linien gestaltet ist (Ehepartner, Kinder, eingetragene Partner/ Eltern usw.).

Lebensgefährten steht grundsätzlich kein gesetzliches Erbrecht zu. Sie könnten nur dann erben, wenn überhaupt kein gesetzlicher Erbe vorhanden ist. Ihnen steht nur ein gesetzliches Vermächtnis zu, sofern eine zumindest 3-jährige Haushaltsgemeinschaft bestanden hat.

Zum Schluss brachte der Vortragende noch Beispiele aus seiner langjährigen Praxis. Er verwies auf die von Banken nach einem Todesfall durchgeführten Kontosperren und gab Tipps betreffend der „UND“ bzw. „ODER“ Konten. Da auch Zeichnungsberechtigungen erlöschen, bleibt nur bei einem „ODER“ Konto die Verfügungsberechtigung aufrecht.

Nach dem Vortrag beantwortete Buchegger sehr viele Fragen des Publikums. Da das Referat honorarfrei war, übergab der Obmann des Seniorenbundes H. Kalcher als Dank einen Geschenkkorb mit Produkten aus der Region.